Dieser Vertrag ist vorbehaltlich der Genehmigung durch die Geschäftsleitung abgeschlossen.
Kaufpreis
Sofern nichts anderes abgemacht wird, handelt es sich um einen Nettopreis, zahlbar innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Bei Zahlungsverzug ist die Geschäftsleitung berechtigt
einen Verzugszins von 8% zu verrechnen.
Das Kaufsobjekt wird im Sinne von Art. 715 ZGB und 226 ff OR geliefert und geht erst ins Eigentum des Käufers über, sobald
alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt sind.
Bei mehr als 2-monatigem Zahlungsverzug hat die Verkäuferin ausdrücklich folgende Rechte:
– sie ist berechtigt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreisrückstandes das Kaufsobjekt bei sich zu deponieren.
– sie kann unter folgender Entschädigungspflicht des Käufers vom Vertrag zurücktreten:
– Abnutzungsentschädigung bis 25% des Kaufpreises, zuzüglich 2 % des Kaufpreises pro Monat und aller entstandenen Kosten
wie Demontage, Reparatur, Transport, Betreibungs-, Gerichtskosten und dergleichen.
Die Verkäuferin kann danach über das Kaufsobjekt frei verfügen.
Bei Annahmeverweigerung hat die Verkäuferin das Recht gegen eine Entschädigung von
20 % des Kaufpreises vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferfrist
Es ist uns ein großes Anliegen die Lieferfrist genau einzuhalten. Sollten sich infolge Mangel an Rohmaterial, Arbeitskräften etc.
oder infolge höherer Gewalt Lieferungsverzögerungen bis zu 2 Monaten ergeben, so berechtigt dies den Käufer n i c h t von
diesem Vertrag zurückzutreten. Erfolgt die Lieferung erst 2 Monate nach dem abgemachten Liefertermin, so ist der Käufer
berechtigt die Annahme zu verweigern und entschädigungslos von diesem Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzforderungen
können keine geltend gemacht werden.
Transportrisiko
Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Käufers; Frankolieferung schließt diesen Passus nicht aus.
Kontrolle und Reklamation. Der Käufer hat die Ware bei Empfang zu prüfen. Eine Reklamation hat spätestens 8 Tage nach Erhalt der Sendung schriftlich und begründet zu erfolgen.
Gewährleistung
1. Für alle Apparate und Maschinen beträgt die Gewährleistung 1 Jahr nach Lieferung. Die Verkäuferin verpflichtet sich, nachgewiesene
Mängel (Material- oder Fabrikationsfehler), die während der Garantiefrist festgestellt werden kostenlos zu beheben.
2. Garantieansprüche sind innerhalb von 8 Tagen ab Übergabe der Ware bzw. ab Entdeckung des Mangels, schriftlich bei der Verkäuferin
geltend zu machen, ansonsten sie als verwirkt gelten.
3. Der Käufer hat nur Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, welche auf Material- oder Fabrikationsfehler zum Zeitpunkt der
Auslieferung zurückzuführen sind, jedoch nicht auf solche, welche durch falsche Bedienung, Nichtbeachtung der Gebrauchsrichtlinien,
mangelnde Wartung oder sonstiges Verschulden des Käufers oder Dritter oder durch die örtlichen Verhältnisse oder fehlerhafte
Aufstellung, Anschluss oder Montage verursacht worden sind. Die Garantie besteht nicht für solche Teile, welche einem besonderen
Verschleiß unterliegen, wie Dichtungen, Filter, Körbe etc. Für Apparate, die an höhere als die vorgesehene und vorgeschriebene
Spannung angeschlossen oder die ganz allgemein unsachgemäß montiert (Vorgabe Elektroschema, Gastrofrit) oder behandelt wurden,
ferner für Apparate und Maschinen, die ohne Kenntnis und Einwilligung der Verkäuferin demontiert, repariert oder mit falschen
Ersatzteilen versehen worden sind, ist jede Garantie ausgeschlossen. Für gebrauchte Geräte besteht kein Garantieanspruch
Der Käufer hat kein Recht Schadenersatz zu verlangen, der Ihm durch den Ausfall des Gerätes entstanden ist.
4. Der Einsatz von Ersatzteilen verlängert die Gewährleistung bezüglich der Apparate und Maschinen, in welche die Ersatzteile
eingebaut werden, nicht.
5. Alle über die Garantieansprüche gemäß vorstehender Ziff. 1 hinausgehenden Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gleich
welcher Art sind im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
6. Vom Käufer gestellte Bedingungen, die im Widerspruch zu den vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen stehen, sind
gegenüber der Verkäuferin nur dann wirksam, wenn sie sie schriftlich ausdrücklich akzeptiert hat.
7. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis ist Rorschach. Anwendbar ist schweizerisches Recht, mit Ausnahme des IPRG und der CISG.